{{indexmenu_n>0120}} ====== Rohertrag ====== Definition 1 Der Rohertrag ergibt sich aus der Subtraktion der [[:cimerp:0010_Allgemein:0030_Begriffe:0110_Herstellkosten]] der verkauften Leistungen von der Gesamtleistung. Werden vom Rohertrag Vertriebs- und Verwaltungskosten, Forschungs- und Entwicklungskosten sowie der Saldo der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge abgezogen, ergibt sich das EBITDA. Definition 2 Rohertrag steht für die erzielte Spanne, die sich aus dem Umsatz exkl. MwSt abzüglich des Wareneinsatzes errechnet. Synonym werden u. a. verwendet: Bruttoertrag, erzielte Kalkulation, K2. Der Rohertrag wird i.d.R. in Wert bzw. in % vom Netto-/Bruttoumsatz angegeben.