Die Herstellkosten sagen aus, was ein Produkt oder eine Dienstleistung kostet, wenn die Kosten aller Funktionen berücksichtigt werden, die an der Erstellung des Fertigprodukts beteiligt sind.
Das sind:
Mit dem Begriff Herstellkosten umschreibt man meist die vollen Herstellkosten, d.h. die Kosten für alle Funktionen der Leistungserstellung. Diese werden für die Erstellung der vollkostenbasierten Ergebnisrechnung und eventuell für die Bilanzierung (Bestandsbewertung) benötigt (Cost of goods sold = volle Herstellkosten der verkauften Produkte). Die proportionalen Herstellkosten, gleichbedeutend mit Produktkosten, sind zur Ermittlung des Deckungsbeitrags I erforderlich. Herstellungskosten ist ein Begriff aus dem deutschen Handelsgesetzbuch (§ 255, Abs 2 HGB). In die Herstellungskosten dürfen (bei Vollkostenbetrachtung) im Gegensatz zur in anderen Ländern und im betrieblichen Rechnungswesen üblichen Methodik der Herstellkostenbewertung keine kalkulatorischen Zinsen und Wagnisse, dafür aber angemessene Anteile für Verwaltungskosten eingerechnet werden. Nach IAS und US-GAAP sind Bestände zu vollen Herstellkosten, aber ohne Einrechnung kalkulatorischer Zinsen zu bewerten.