Definition 1
Der Rohertrag ergibt sich aus der Subtraktion der Herstellkosten der verkauften Leistungen von der Gesamtleistung. Werden vom Rohertrag Vertriebs- und Verwaltungskosten, Forschungs- und Entwicklungskosten sowie der Saldo der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge abgezogen, ergibt sich das EBITDA.
Definition 2
Rohertrag steht für die erzielte Spanne, die sich aus dem Umsatz exkl. MwSt abzüglich des Wareneinsatzes errechnet. Synonym werden u. a. verwendet: Bruttoertrag, erzielte Kalkulation, K2. Der Rohertrag wird i.d.R. in Wert bzw. in % vom Netto-/Bruttoumsatz angegeben.