Seit Anfang 2014 gelten neue Regeln für die Umsatzsteuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Der deutsche Gesetzgeber hat dazu die Gelangensbestätigung als Nachweis eingeführt. Sie bestätigt, dass Lieferungen aus Deutschland im EU-Ausland tatsächlich angekommen sind. Nur wenn Unternehmen die Gelangensbestätigung vorweisen können, dürfen sie die Rechnung als steuerfreien innergemeinschaftlichen Vorgang buchen.
Ab einem gewissen Sendungsaufkommen ist der Arbeitsaufwand bei der manuellen Erstellung, Vereinnahmung und Verwaltung der Gelangensbestätigung sehr hoch. Wir bieten Ihnen mit unserem Zusatzmodul Gelangensbestätigung eine komfortable und einfache Lösung, um den bürokratischen Mehraufwand möglichst gering zu halten.