Empfangspflicht für inländ. Umsätze im B2B-Bereich ab 01.01.2025 .
Die gesetzliche Grundlage ist mit dem Wachstumschancengesetz geschaffen.
Jedes Unternehmen muss in der Lage sein. E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und archivieren zu können.
Es ist von der Gegenpartei keine Zustimmung mehr erforderlich.
Versand ist nach wie vor bis zum 01.01.2027 nicht verpflichtend. Papier, PDF, Word, … ist somit weiterhin erlaubt.