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Was ist zu beachten?

Empfangspflicht für inländ. Umsätze im B2B-Bereich ab 01.01.2025 .

Die gesetzliche Grundlage ist mit dem Wachstumschancengesetz geschaffen.

Jedes Unternehmen muss in der Lage sein. E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und archivieren zu können.

Es ist von der Gegenpartei keine Zustimmung mehr erforderlich.

Versand ist nach wie vor bis zum 01.01.2027 nicht verpflichtend. Papier, PDF, Word, … ist somit weiterhin erlaubt.