cimerp:0030_stammdaten:0010_parameter:0050_bde:0080_zeitmodelle:0010_zeitmodelle_detail



Detailmaske Zeitmodelle Mitarbeiter

In diesem Parameter werden alle zulässigen Zeitmodelle für die Mitarbeiter und Arbeitsplätze/Werkzeuge festgelegt. Über die Zeitmodelle können je Ressource die unterschiedlichsten kapazitiven Anforderungen (Zeitraum der täglichen Arbeit, Zeiträume der Pausen, …) abgebildet werden. Im Programm Personaldaten, im Programm Ressourcenplaner und in den Programmen der Fertigungsstammdaten im Modul Fertigungssteuerung können die Zeitmodelle dann für jeden Tag den einzelnen Ressourcen (Maschine, Werkzeug, Personal) zugeordnet werden. Hintergrund für die Anlage von Personalzeitmodellen ist die Verwaltung der Anwesenheitszeiten und die Rückmeldung von Arbeitsgängen (von der benötigten Zeit werden dann automatisch die Pausen abgezogen) bzw. die Ermittlung der für die Ressource zur Verfügung stehenden beplanbaren Kapazität.

Felder

Personalzeitmodell 2stellig, numerisch
eindeutige Identifikationsnummer des Zeitmodells
Zeitangaben in Mögliche Werte sind:
Industriezeit
Normalzeit
Arbeitszeiten für
Montag … Sonntag
für jeden Tag der Woche kann die Arbeitszeit (von - bis) eingegeben werden
Pausenfenster
Montag … Sonntag
für jeden Tag der Woche können maximal 4 Pausenzeiten (von - bis) definiert werden
Rahmenzeit die Rahmenzeit legt den frühestmöglichen Arbeitsbeginn und das spätestmögliche Arbeitsende fest
Kernzeit die Kernzeit legt den spätmöchsten Arbeitsbeginn und das frühestmögliche Arbeitsende fest 
Pausenkorridor Falls für die Ruhepausen kein konkreter Pausenzeitpunkt geregelt werden kann, so kann ein zeitlicher Rahmen (z.B. in der Zeit von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr) festgelegt werden, innerhalb dessen die Pausen eingelegt werden müssen (sog. Pausenkorridor). Innerhalb dieses Pausenkorridors muss eine Pause gestempelt werden, bzw. wird eine Mindespause mit Hilfe der Mindespausenberechnung eingefügt.
Mindestpausen Die Mindestdauer der Pausen ist nach der Dauer der täglichen Arbeitszeit gestaffelt. Nach § 4 S. 1 ArbZG beträgt die Mindestdauer der Pausen bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden mindestens 30 Minuten, bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Länger als 6 Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer (in Deutschland) nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Arbeitsdauer 1 von-bis Definition der Mindestpausendauer 1, diese Felder müssen gefüllt werdne, falls eine automatische Berechnung der Mindespause mittels des Tagesabschlusses durchgeführt werden soll.
Arbeitsdauer 2 von-bis Definition der Mindestpausendauer 2, diese Felder müssen gefüllt werdne, falls eine automatische Berechnung der Mindespause mittels des Tagesabschlusses durchgeführt werden soll.

Menüpunkte

DateiInformationen zum Menüpunkt "Datei"
BearbeitenInformationen zum Menüpunkt "Bearbeiten"
Schicht ändern (nur bei Personal)Die Schicht kann geändert werden (Wechsel der Eingabe Tag- / Nachtschicht)
ExtrasInformationen zum Menüpunkt „Extras“
HilfeInformationen zum Menüpunkt "Hilfe"

Buttons

               
       
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