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Voraussetzungen Jahresinventur
Bei der Durchführung einer Jahresinventur müssen die folgenden Punkte beachtet werden:
Vor dem Inventurbeginn muss sichergestellt werden, dass alle Buchungen zu den einzelnen Lagerbewegungen abgeschlossen sind. Dies bedeutet, dass alle Warenzugänge und Materialentnahmen bzw. Fakturen für die Artikel, zu denen die Jahresinventur durchgeführt wird, verbucht sein müssen. Dies betrifft auch retrograde Materialabbuchungen bei Produktionsrückmeldungen.
Wurde ein Artikel zuvor in einer anderen Jahresinventur verwendet und wurde diese Inventur noch nicht verbucht, so kann dieser Artikel erst dann wieder in eine Jahresinventur einbezogen werden, wenn die vorherige Inventur abgeschlossen, d.h. „mengenmässig“ verbucht wurde. In diesem Fall werden die Artikel auf Fehlerprotokollen beim Drucken der Inventuraufnahmeliste ausgewiesen (s. Beispiel Fehlerprotokoll).
