cimerp:0100_personalzeiterfassung:0005_pze_allgemein:0020_zusatzurlaub_schwerbehindert


Zusatzurlaub für Menschen mit einer Schwerbehinderung



Gemäß § 208 Absatz 1 SGB IX erhalten Menschen mit einer Schwerbehinderung (50% plus) einen Zusatzurlaub von 5 Tagen (bei einer 5-Tage Woche).

Quelle: Deutsches Bundesamt für Justiz https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__208.html


Anwendung in cimERP:
Dieser Zusatzurlaub wird auf dem Reiter „Personalzeit-Konto“ ( → Personalverwaltung - Detail - Reiter Personalzeit-Konto) in das dafür vorgesehene Feld eingetragen.
cimERP addiert diesen Wert auf den regulären Urlaubsanspruch.
(§208: … Der so ermittelte Zusatzurlaub ist dem Erholungsurlaub hinzuzurechnen …)

Die weitere Verarbeitung in cimERP erfolgt wie beim regulären Urlaubsanspruch.


Beispiel:
Ein Mitarbeiter mit einem Urlaubsanspruch von 28 Tagen erhält aufgrund einer Schwerbehinderung 5 Tage Zusatzurlaub:
28 + 5 = 33 Tage Resturlaub




Auf dem Reiter „Stammdaten“ im Personalstamm kann die Person als „schwerbehindert“ gekennzeichnet werden. → Personalverwaltung - Detail - Reiter Stammdaten

               
       
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