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Wichtige Kundeninformation – Preisanpassung zum 01.07.2022

Allgemeine Konditionen / Honorar-Ordnung

Änderungen zum 01.07.2022

Sehr geehrte Kunden,

wir möchten Sie heute über die Änderungen unserer Standardkonditionen zum 01.07.2022 informieren.
Um Ihnen unsere qualifizierten Dienstleistungen auch in Zukunft in der gewohnten Qualität anbieten zu können, passen wir unsere Stundensätze, nachdem sie vier Jahre konstant geblieben sind, wie folgt an:

Der Stundensatz für Programmierungen erhöht sich auf 135,00 EUR
Der Stundensatz für Beratung, Projektleitung und Engineering Leistungen erhöht sich auf 145,00 EUR
Der Stundensatz für Beratung und Projektleitung „Prinzipal“ 185,00 EUR
Der Stundensatz für Kunden ohne Pflegevertrag erhöht sich auf 200,00 EUR

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Allgemeine Konditionen und Rahmenbedingungen ab dem 01.07.2022

Unsere Dienstleistungen, wie Installation der Programmpakete, Durchführung der Datenübernahme, Einweisung Ihrer Mitarbeiter sowie Projektmanagement werden nach Aufwand mit folgenden Stundensätzen mtl. abgerechnet:

Stundensatz / Zuschlag Beschreibung der Dienstleistung
135,00 EUR für Programmiertätigkeiten und alle Projektarbeiten (außer Beratung) bei Pflegevertragskunden
145,00 EUR für Beratungsleistungen (wie z.B. Durchführung von Einsatzuntersuchungen, Projektleitung und Projektmanagement, Einweisung von Mitarbeitern, Parametereinstellungen, Designerstellung oder Konzepterstellung für organisatorische Abläufe) bei Pflegevertragskunden
und für Engineering Leistungen im Bereich von Computersystemen
185,00 EUR für Beratungsleistungen im Prinzipal Status des MA (wie z.B. Durchführung von Einsatzuntersuchungen, Projektleitung und Projektmanagement, Einweisung von Mitarbeitern, Parametereinstellungen, Designerstellung oder Konzepterstellung für organisatorische Abläufe) bei Pflegevertragskunden
200,00 EUR für alle Arbeiten bei Kunden ohne Pflegevertrag ohne Prinzipal Status
Wochenend- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit
Zuschlag 50% Für Arbeiten an Samstagen sowie für Nachtarbeiten (von 20 Uhr bis 6 Uhr) wird ein Zuschlag von 50% berechnet.
Zuschlag 100% Für Arbeiten an Sonntagen sowie bundeseinheitlichen und regionalen Feiertagen wird ein Zuschlag von 100% berechnet.


Fahrtzeiten werden wie Arbeitszeiten in Rechnung gestellt.

Anfallende Spesen werden zum Spesen-Tagessatz nach dem steuerfreien Höchstsatz, aktuell 28 EUR abgerechnet. Für das Ausland gelten die für das jeweilige Land gültigen gesetzlichen Spesentagessätze. Fahrtkosten werden pauschal mit 0,70 EUR je gefahrenem Kilometer berechnet. Flugkosten sowie Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (für Bahnfahrten 1.Klasse) werden, ebenso wie Taxifahrten und Übernachtungen, nach Beleg abgerechnet. Dabei bemühen wir uns selbstverständlich um kostengünstige Buchungen.

Sämtliche genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.


Ansprechpartner cimdata

Holger Looks
Geschäftsführung

holger.looks@aptean.com
mobil: +49 162 2592 466


cimdata software GmbH
Firmensitz: Hohentrüdinger Str. 11, 91747 Westheim
Amtsgericht Ansbach: HRB 6264
Geschäftsführer: Holger Looks

Web: www.cimdata-sw.de

               
       
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